Keine stadtweiten Einkaufssonntage in Dresden

Das Sächsische Oberverwaltungsgericht hat auf den Normenkontrollantrag der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di hin entschieden, dass die Verordnung der Landeshauptstadt Dresden über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen aus besonderem Anlass im Jahr 2021 teilweise unwirksam ist und die Verkaufsstellen am zweiten und vierten Advent nur in den Stadtbezirken Altstadt und Neustadt öffnen dürfen.

Dazu erklärt der Fraktionsvorsitzende der Fraktion DIE LINKE. im Dresdner Stadtrat, André Schollbach:
Diese Entscheidung liegt auf einer Linie mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts. Wir haben im Stadtrat mehrfach klar und deutlich auf die rechtlichen Probleme hingewiesen. Die Mehrheit des Rates und die Verwaltungsspitze haben Augen und Ohren vor sachlichen Argumenten verschlossen. Dass die Justiz nun korrigierend eingreift, kommt daher nicht überraschend.

Hintergrund: Der Stadtrat beschließt jedes Jahr über stadtweite verkaufsoffene Sonntage. Während DIE LINKE immer gegen eine stadtweite Öffnung argumentiert, um Arbeitnehmer*innen zu schützen, beschließt eine knappe Mehrheit regelmäßig, dass aufgrund des Striezelmarktes ein Grund für eine Öffnung aller Läden vorhanden sei. Das Oberverwaltungsgericht hat dies nun teilweise verneint.