OB Hilbert: Bürgerbegehren zum Neustädter Markt entspricht nicht den Vorgaben der Gemeindeordnung

Die Gesellschaft Historischer Neumarkt Dresden e. V. (GHDN) startete im Februar 2022 ein Bürgerbegehren zum Neustädter Markt. LINKEN-Fraktionsvorsitzender André Schollbach richtete kürzlich eine schriftliche Anfrage zur Zulässigkeit des Bürgerbegehrens an Oberbürgermeister Hilbert (FDP). Schollbach wollte wissen: »Hat die Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Dresden das ›Bürgerbegehren für den Neustädter Markt‹ auf dessen Zulässigkeit hin geprüft bzw. einer Vorprüfung unterzogen? Wenn ja: Mit welchem Ergebnis?«

Die Antwort von OB Hilbert (AF2163/22, siehe Anlage) auf die Anfrage: »Die abschließende Zulässigkeitsprüfung erfolgt erst in Vorbereitung der Erstellung der Beschlussvorlage zur Zulässigkeitsentscheidung für den Stadtrat gemäß § 25 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO. Eine erste Vorprüfung der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens ist jedoch bereits erfolgt. Diese ergab, dass das Bürgerbegehren nicht den Vorgaben der §§ 24, 25 Sächsische Gemeindeordnung (SächsGemO) entspricht und deshalb unzulässig sein dürfte.«

Die Gesellschaft Historischer Neumarkt Dresden e.V. hat dazu nun ein Rechtsgutachten bei Professor Dr. jur. Christopher Schmidt von der Hochschule Esslingen in Auftrag gegeben. Dieses Gutachten wird am heutigen Tag vorgestellt.

Dazu erklärt Stadtrat Tilo Wirtz, Mitglied im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Liegenschaften:
»Während man über die Fehler bei der Aufstellung des OB-Kandidaten Hilbert großzügig und nachsichtig hinweggesehen hat, nimmt man es nun offenbar recht genau. Das wirkt befremdlich.

Einerseits wollte die Stadt mit der Bürgerbeteiligung beim Neustädter Markt Maßstäbe setzen, andererseits versucht der Noch-Oberbürgermeister, das Bürgerbegehren auf das tote Gleis zu leiten. Das Stadtplanungsamt wollte alles zubauen, das Grünflächenamt wollte alles begrünen. Zuerst wird der zum Platz gehörende Tunnel zugeschüttet, eine bauliche Überformung des Gesamtensembles zugelassen, dann nach dem Wettbewerb alles unter Denkmalschutz gestellt. Der Stadtrat raufte sich zusammen und einigte sich, während die Verwaltung zerstritten scheint. Jedes Amt zerrt in eine andere Richtung.«

 

10. Juni 2022