Landesdirektion legt Anhörung zur Königsbrücker in die Weihnachtszeit

Bauexperte Tilo Wirtz: Nicht das Beteiligungsformat bringt uns einen Schritt weiter, sondern die Bewältigung der vorgetragenen Probleme!


Es ist eine beliebte Finte von Genehmigungsbehörden, Offenlagen und andere Beteiligungsformate insbesondere umstrittener Planungen in die Sommerferien oder über Weihnachten zu legen. So auch jetzt bei der Königsbrücker Straße. Nach wiederholten Pressemitteilungen über die Untätigkeit der Landesdirektion hat die Behörde nun eine Woche vor der Angst Einladungen bzw. Informationen zur Anhörung verschickt. Demnach beginnt die Anhörung am 17.12., pünktlich am Freitag vor Weihnachten, wenn die Menschen nach und nach in den Urlaub gehen und sich auf das Jahresende, häufig im Kreise der Familie, vorbereiten. Bei der laut Landesdirektion vom 17.12.2021 bis 28.01.2022 laufenden Anhörung fallen drei von sechs Wochen des Beteiligungsformates in die Ruhezeit zum Jahreswechsel.

Die Fraktion DIE LINKE beantragt Akteneinsicht zur Planfeststellung bei der Stadtverwaltung Dresden. Dadurch soll Klarheit über den Terminverzug und über mögliche Genehmigungsrisiken gewonnen werden. Ob, wie die Landesdirektion mitteilt, mit der Anhörung die Genehmigung einen Schritt näher rückt, bedarf der Überprüfung, denn die Anhörung an sich ist ein formaler Akt im Verfahren, der nichts über die Stichhaltigkeit möglicher die Genehmigung gefährdender Planungsmängel oder anderer darin vorgetragener Probleme aussagt. Selbst wenn die Landesdirektion zur Überzeugung gelangt, die Planungen genehmigen zu können, besteht weiter das Risiko von Klagen gegen die Planfeststellung, hier sei an die Oskarstraße und den seinerzeitigen Baustopp erinnert, der DVB und Stadt hohe Mehrkosten beschert hatte.

 

LINKEN-Stadtrat Tilo Wirtz, Mitglied im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Liegenschaften: Wir brauchen endlich Klarheit über die zukünftige Entwicklung der Königsbrücker Straße. Der Zustand der Straße duldet keinen weiteren Aufschub. Wir werden uns in der Akteneinsicht jetzt im Detail über den Stand der Dinge informieren. Sollten die Planungen scheitern, brauchen wir einen Plan B, der dann auch eine einfacher zu genehmigende Sanierung im Bestand darstellen kann. Ein weiterer Schwebezustand ist jedenfalls für die Betroffenen und Anlieger nicht weiter erträglich.